Sollten es die Infektionszahlen zulassen, plant das Land Baden-Württemberg, die Schulen ab dem 19. April teilweise wieder für den Präsenzunterricht zu öffnen. Gleichtzeitig sollen diese Öffnungsschritte von einer indirekten Testpflicht begleitet werden.
Für die Kinder der Almenhofschule bedeutet dies, dass im Falle einer Teilöffnung der Schulen ab Montag Wechselunterricht stattfinden wird. Zunächst für die Jahrgangsstufen 1 und 2, in der Woche darauf für die Jahrgangsstufen 3 und 4. Die Klassen werden hierbei in zwei Gruppen eingeteilt, eine Gruppe hat montags und dienstags, die zweite mittwochs und donnerstags von 8.00 Uhr-12.25 Uhr Unterricht. Eine genaue Einteilung der Lerngruppen und die Stundenpläne der jeweiligen Klassen werden die Klassenleitungen rechtzeitig über sdui und die gewohnten Kommunikationswege verteilen. Die Notbetreuung bleibt parallel eingerichtet.
Ab dem 19. April ist das Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Dieses darf nicht älter als 48 Stunden sein. Unsere SchülerInnen können sich nach Vorlage einer Einverständniserklärung in ihrer Lerngruppe unter Anleitung selbst testen oder alternativ auch einen Nachweis von einem negativen Test eines externen Anbieters vorlegen.
Genauere Informationen erhalten Sie im aktuellen Elternbrief der Schulleitung.
Elternbrief vom 13. April 2021
Unten angefügt finden Sie zudem eine bebilderte Anleitung zu dem an der Almenhofschule verwendeten Selbsttest sowie die Einwilligungserklärung für die Testteilnahme zum Ausdrucken.
Sollte es ab dem 19. April keine Schulöffnungen geben, bleibt es für alle Kinder beim Fernlernen und die Notbetreuung läuft wie in dieser Woche weiter.
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