Aufgrund der aktuellen Pandemielage tritt in Baden-Württemberg, nachdem die Intensivbettenbelegung zwei Tage in Folge den Wert von 390 überschritten hat, die Alarmstufe der Coronaverordnung des Landes in Kraft. Diese gilt ab Mittwoch, den 17. November.
Für die Schulen bedeutet dies, dass dann wieder Maskenpflicht am Platz im Klassenzimmer vorgeschrieben ist.
Beim Essen, im Freien und im Sportunterricht muss keine Maske getragen werden. Für Elterngespräche in der Schule gilt weiter die 3G Regel. Hier reicht der Nachweis eines Schnelltests eines externen Anbieters, der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf.
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