· 

Aktueller Testnachweis statt Schulbescheinigung

In den Weihnachtsferien werden Schülerinnen und Schüler nicht mehr regelmäßig getestet. Deswegen gilt die Regelung, dass die Schülerausweise bzw. Schulbescheinigungen als Testnachweise gelten, vom 27. Dezember bis zum 9. Januar nicht. Stattdessen müssen Schülerinnen und Schüler im Alter von sechs bis 17 Jahren einen aktuellen Schnelltest vorlegen.

 

Da die Schülerinnen und Schüler in der aktuellen, letzten Woche vor den Weihnachtsferien noch in den Schulen getestet werden, gilt der Schülerausweis oder die Schulbescheinigung in der aktuellen Woche als Testnachweis bis einschließlich 26. Dezember. Kultus- und Sozialministerium empfehlen aufgrund des Herannahens der Omikron-Variante aber sich trotzdem vor dem Weihnachtsfest testen zu lassen, um das Risiko für Familie, Verwandte und weitere Menschen zu reduzieren.

 

Eine Sonderregelung existiert im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Hier gilt aufgrund einer bundesrechtlichen Regelung für die Schülerinnen und Schüler bereits ab dem 23. Dezember, dass der Schülerausweis nicht mehr ausreicht und dass ein aktueller Testnachweis vorgelegt werden muss.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0