Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann, die Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert. Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern-und Leistungsentwicklung und seiner Lern- und Arbeitshaltung.
Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Nachdem zum Schuljahr 2011/12 die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abgeschafft wurde, hat die Landesregierung zum Schuljahr 24/25 einige Veränderungen im Übergangsverfahren vorgenommen. So wird es im ersten Halbjahr der Klasse 4 einen landesweiten Kompetenztest in Deutsch und Mathematik (ähnlich zu VERA 3) geben, aus dessen Ergebnis sich gemeinsam mit dem Elternwunsch und der Einschätzung der Schule die Grundschulempfehlung zusammen setzt.
Während des gesamten letzten Grundschuljahres unterstützt NAVi 4 BW Ihre Entscheidung für die Wahl der geeigneten weiterführenden Schulart durch:
Die Empfehlung für eine weiterführende Schulart wird in der Grundschulempfehlung ausgesprochen. Diese besteht aus mehreren Formularen und wird zum Ende des ersten Halbjahres der vierten Klasse mit der Halbjahresinformation ausgegeben. Die Grundschulempfehlung wird von der Klassenkonferenz ausgesprochen. Zur Klassenkonferenz gehören alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte unter Vorsitz der Schulleiterin bzw. des Schulleiters.
Grundlage der Grundschulempfehlung ist:
Die Grundschulempfehlung gilt für alle auf der Grundschule aufbauenden Schularten (HS/WRS/RS/GMS/GYM) und wird für das Lernen auf unterschiedlichen Niveaustufen ausgesprochen, die zu verschiedenen Bildungsabschlüssen führen:
Für die Anmeldung an einem Gymnasium müssen neben dem Wunsch der Erziehungsberechtigten
für eine Empfehlung auf ein Gymnasium sprechen. Ist dem nicht so, kann das Kind an einem Gymnasium einen landesweit zentralen Potenzialtest ablegen, der dann endgültig entscheidet. Der Potenzialtest umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen.
Informationsveranstaltung mit Vertretern der weiterführenden Schulen
12.11. 2024 um 19.30 Uhr ( Mensa Schillerschule)
Zentrale Kompetenzmessung in Deutsch und Mathematik (Kompass 4)
19.11. und 20.11. 2024 (Nachholtermine: eine Woche später)
Informations- und Beratungsgespräche der Grundschulen mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl
bis 31.1. 2025
Vornahme der pädagogischen Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz und Ausgabe der Empfehlung über den weiteren Bildungsweg sowie ggf. Bestätigung der Grundschule über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für den Besuch eines Gymnasiums gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4
bis 7.2. 2025/ Ausgabe an der Almenhofschule am 7.2.2025
Entscheidung und Antrag der Eltern über die Teilnahme am Potenzialtest. Die Anmeldung zum Potenzialtest muss spätestens vier Tage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung beim gewünschten Gymnasium eingegangen sein.
Durchführung der Potenzialtests an den Gymnasien
18.2.2025/ Nachholtermin 25.2.2025
Anmeldung an den weiterführenden Schulen
10.3.-2025 bis 13.3. 2025
Das gesonderte Beratungsverfahren zum Übergang an die weiterführenden Schulen wurde zum Schuljahr 2024/25 eingestellt.