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Neuerungen in der Coronaverordnung Schule ab 18.10.

Heute Nachmittag wurden die Schulen vom Kultusministerium über die Anpassungen der Coronaverordnung Schule zum 18.10. informiert. Folgende Regelungen ändern sich ab diesem Montag: 

 

In der Grundschule entfällt die Maskenpflicht für die Kinder im Klassenraum. Auf den Begegnungsflächen (Flure, Warteberreiche, Toiletten usw.) muss jedoch weiterhin eine Maske getragen werden.

 

Wenn es einen positiven Schnelltest in der Klasse gab, muss in dieser Lerngruppe für 5 Tage wieder Maske im Unterrichtsraum getragen werden. Die Maskenpflicht im Unterricht kann zudem durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, wenn das Infektionsgeschehen so ansteigt, dass die sogenannte Alarmstufe ausgerufen wird.

 

Das freiwillige Maskentragen bleibt selbstverständlich erlaubt.

 

Auch für das Singen im Musikunterricht gilt nun: Mit 2 Meter Abstand ist das Singen ohne Maske erlaubt (in unseren Zimmern kaum möglich), beim Tragen einer Maske kann der Abstand auch kleiner sein (so ist uns das Singen wieder möglich).

 

Die aktuelle Fassung der Coronaverordnung Schule finden Sie nach der Notverkündigung an diesem Wochenende auf der Webpräsenz des Kultusministeriums.

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